Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
(Stand Januar 2022)
I. Informationen zum Fernabsatz und zum Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr
1. Vertragspartner
Vertragspartner für alle Bestellungen auf der Webseite www.b2b-reifen.com (mit Ausnahme der mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichneten Artikel) ist die
reifencom GmbH
Südfeldstr. 16
30453 Hannover
Deutschland (nachfolgend „reifencom“).
Sitz der Gesellschaft ist Hannover (Handelsregister Amtsgericht Hannover: HRB 217313).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 126795055
Geschäftsführer: Michael Härle, Ralf Strelen
Tel.: +49 511 123210-40
Fax: +49 511 4385710-73
E-Mail: b2b@reifen.com
2. Zustandekommen eines Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr
2.1. Die Darstellung der Waren auf der Website www.b2b-reifen.com (nachfolgend „B2B-Shop“) stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Es handelt sich dabei nur um eine Aufforderung zur Abgabe eines bindenden Angebots durch den Nutzer des B2B-Shops (nachfolgend "B2B-Kunde").
2.2. Eine Bestellung im B2B-Shop setzt voraus, dass der B2B-Kunde sich zuvor im B2B-Shop registriert hat. Für diese Registrierung gelten die folgenden Bedingungen:
(a) Der B2B-Kunde muss ein Wiederverkäufer aus dem Bereich „Reifen- und/oder Automobilhandel, Automobildienstleistungen“ sein, und
(b) eine Kopie seines gültigen Gewerbescheins vorlegen.
2.3. Bei Verwendung des automatischen Bestellformulars im B2B-Shop gibt der B2B-Kunde am Ende eines Bestellprozesses durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
2.4 Der B2B-Kunde kann seine Bestellung auch per E- Mail oder per Fax abgeben. In diesem Fall gilt die Bestellung der Ware durch den B2B-Kunden als verbindliches Angebot.
2.5. Sobald die Bestellung des B2B-Kunden bei reifencom eingegangen ist, erhält der B2B-Kunde eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei reifencom bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (nachfolgend „Bestellbestätigung“).
2.6. Die verbindliche Annahme des Angebots des B2B-Kunden erfolgt durch Zusendung der bestellten Ware an den B2B-Kunden oder – soweit der B2B-Kunde die Ware selbst abholen möchte – durch Aussonderung und Bereitstellung der Ware für den B2B-Kunden in der entsprechenden reifencom-Filiale. Über den Versand bzw. die Bereitstellung der bestellten Ware wird der B2B-Kunde per E-Mail informiert („Versandbestätigung“ bzw. „Abholungsbenachrichtigung“).
3. Sonstige Informationen (Korrekturmöglichkeiten, Speicherung des Vertragstexts, Vertragssprache)
3.1. reifencom speichert den Vertragsschluss und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „B2B-AGB“). Beides kann der B2B-Kunde jederzeit in dem geschlossenen Benutzerbereich des B2B-Shops abrufen.
3.2. Erfolgt die Bestellung über das Bestellformular des B2B-Webshops, kann der B2B-Kunde vor Abgabe seines Angebots seine Angaben überprüfen und im Bedarfsfall mit den üblichen Funktionen der PC-Tastatur über die „Zurück“-Taste seines Browsers korrigieren oder unter Betätigung des in der Übersicht angezeigten Stift-Symbols.
3.3. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
II. Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Maßgebliche Bedingungen und Anwendungsbereich
1.1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen von reifencom, die der B2B-Kunde über den B2B-Shop bestellt, gelten ausschließlich diese B2B-AGB in der Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des B2B-Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als reifencom ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn reifencom in Kenntnis von allgemeinen Geschäftsbedingungen des B2B-Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem B2B-Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen B2B-AGB.
1.3. Der Verkauf der Ware erfolgt nur an Wiederverkäufer aus dem Bereich „Reifen- und/oder Automobilhandel, Automobildienstleistungen“.
2. Lieferbedingungen/ DOT/ Komplettradbestellungen
2.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den B2B-Kunden mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
2.2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von reifencom bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. drei bis fünf (3-5) Werktage (Wochentage ohne Feiertage) ab Vertragsschluss.
2.3. Der Versand erfolgt an die von dem B2B-Kunden angegebene Lieferadresse.
2.4. Reifen, die zum Zeitpunkt ihrer Lieferung an den B2B-Kunden gemäß ihrer DOT-Nummer vor weniger als drei (3) Jahren gefertigt wurden, gelten als Neureifen.
2.5. Kompletträderbestellungen werden durch reifencom auf technische Richtigkeit der Felgen-Fahrzeugkombination geprüft und vormontiert verschickt. Dem B2B-Kunden obliegt die Sorgfaltspflicht als Fachwerkstatt, die gelieferten Kompletträder vor der Montage noch einmal zu prüfen. Ausschlaggebend ist das Felgengutachten zur Fahrzeug-Felgen-Kombination.
3. Preise/ Zahlungen
3.1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto, „ab Werk“ zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und der Kosten für den Transport und die Abfertigung.
3.2. Sonderangebote können manchmal nur über einen beschränkten Zeitraum angeboten werden. Zudem sind die im B2B-Shop dargestellten Waren zum Teil von der Verfügbarkeit abhängig, in diesem Fall aber entsprechend markiert.
3.3. reifencom stellt denjenigen Preis in Rechnung, der zum Zeitpunkt der Bestellung des B2B-Kunden im B2B-Shop gelistet war.
3.4. reifencom ist nicht an einen falschen Preis gebunden. Mit der Bestellung des B2B-Kunden ist noch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen (vgl. Ziffern I.2.1).
3.5. Der B2B-Kunde kann den Kaufpreis per Vorkasse, Rechnung, Lastschrift oder, soweit er die Ware selbst in der ausgewählten reifencom-Filiale abholt, bar vor Ort in unseren Filialen begleichen. Für Bestellungen über die Zahlart Rechnung kann dem B2B-Kunden abhängig von der Bonität des B2B-Kunden und den hausinternen Kreditlinien von reifencom auch eine Kreditlinie eingeräumt werden. Überschreiten die offenen Zahlungen des B2B-Kunden diese Kreditlinie, ist für ihn nur noch eine Bestellung über die Zahlart Vorkasse möglich.
3.6. Die Zahlart Lastschrift wird nur bis zu einem Höchstbetrag von 750,00 € und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen angeboten:
(a) Bei der Zahlart Lastschrift erteilt der B2B-Kunde nach seiner Wahl ein SEPA-Basismandat oder ein SEPA-Firmenmandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Wir werden den B2B-Kunden über den Einzug der Lastschrift mindestens fünf (5) Kalendertage vorher informieren (Pre-Notifikation), damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für eine entsprechende Deckung sorgen kann.
(b) Bitte beachten: Bei der Erteilung eines SEPA-Firmenmandates ist der B2B-Kunde nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Er ist jedoch berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
(c) Kosten, die auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos, gehen zu Lasten des B2B-Kunden, soweit die Nichteinlösung oder Rückbuchung durch ihn verschuldet wurde.
(d) Nach Erteilung eines SEPA-Mandats erfolgt die Zahlung per Lastschrift bei Nutzung des Bestellformulars im B2B-Shop, indem der B2B-Kunde im Bestellprozess die Zahlart „Rechnung“ anwählt. In diesem Fall wird der Rechnungsbetrag dann per Lastschrift eingezogen.
3.7. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung und Lieferung bzw. Erhalt der Ware zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
3.8. Bei Bezahlung per Vorkasse ist der volle Rechnungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der Bestellbestätigung auf das Konto von reifencom zu überweisen. Wenn reifencom bis zum Ablauf dieses Zeitraums keinen Zahlungseingang verzeichnen kann, wird reifencom das Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags über die betreffende Ware nicht annehmen.
3.9. Dem B2B Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
3.10. Es gelten die folgenden Versandkosten innerhalb Deutschlands:
Land
Deutschland | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | frachtfrei |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | frachtfrei |
Schneeketten, Felgenbäume | frachtfrei |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 8,00 EUR |
Motoröl (für je bis zu 12 Liter) | 5,70 EUR |
Altölentsorgung: Umweltverpackung und Retourenmarke | 9,10 EUR |
Inselzuschlag | 8,50 EUR |
Kein Versand nach Büsingen am Hochrhein |
3.11. Für das europäische Ausland gelten die folgenden Versandkosten pro Artikel:
Land
Belgien | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 6,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 6,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 6,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 10,00 EUR |
Bosnien und Herzegowina | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 42,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 42,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 42,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 46,00 EUR |
Bulgarien | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 59,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 59,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 59,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 63,00 EUR |
Dänemark | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 5,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 5,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 10,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 7,00 EUR |
Inselzuschlag | 10,00 EUR |
Kein Versand nach Grönland und Färöer Inseln |
Estland | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 32,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 32,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 32,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 36,00 EUR |
Inselzuschlag | 11,00 EUR |
Finnland | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 32,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 32,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 32,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 36,00 EUR |
Inselzuschlag | 20,00 EUR |
Frankreich | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 4,50 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 4,50 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 9,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 6,50 EUR |
Inselzuschlag | 25,50 EUR |
Griechenland | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 59,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 59,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 59,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 63,00 EUR |
Inselzuschlag | 15,00 EUR |
Italien | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 6,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 6,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 12,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 8,00 EUR |
Inselzuschlag | 11,00 EUR |
Sondergebiete (Livigno, Campione d'Italia) | 38,00 EUR |
Irland | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 27,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 27,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 27,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 31,00 EUR |
Kroatien | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 42,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 42,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 42,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 46,00 EUR |
Inselzuschlag | 11,00 EUR |
Lettland | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 32,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 32,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 32,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 36,00 EUR |
Litauen | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 32,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 32,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 32,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 36,00 EUR |
Luxemburg | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 6,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 6,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 6,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 10,00 EUR |
Monaco | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 9,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 9,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 9,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 13,00 EUR |
Niederlande | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 6,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 6,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 6,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 12,00 EUR |
Inselzuschlag | 11,00 EUR |
Österreich | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 4,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 4,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 7,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 11,00 EUR |
Polen | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 10,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 10,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 10,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 14,00 EUR |
Portugal | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 27,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 27,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 27,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 31,00 EUR |
Inselzuschlag (Azoren, Madeira, Porto Santo) | 75,00 EUR |
Rumänien | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 59,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 59,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 59,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 63,00 EUR |
Schweden | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 29,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 29,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 29,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 33,00 EUR |
Inselzuschlag | 38,00 EUR |
Serbien | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 42,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 42,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 42,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 46,00 EUR |
Slowenien | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 11,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 11,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 11,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 15,00 EUR |
Slowakei | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 11,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 11,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 11,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 15,00 EUR |
Spanien | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 14,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 14,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 14,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 18,00 EUR |
Inselzuschlag (Balearen) | 30,00 EUR |
Inselzuschlag (Kanaren, Ceuta, Melilla) | 75,00 EUR |
Tschechische Republik | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 8,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 8,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 8,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 12,00 EUR |
Ungarn | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 11,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 11,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 11,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 15,00 EUR |
Vatikanstadt | |
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Motorradreifen ab jeweils 1 Stück | 12,00 EUR |
PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder ab jeweils 2 Stück | 12,00 EUR |
Schneeketten, Felgenbäume | 12,00 EUR |
nur 1 PKW-/Offroad-/Transporter-Reifen, Felgen, Kompletträder (Mindermengenzuschlag) | 16,00 EUR |
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum jeweiligen Zeitpunkt gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einem Kaufvertrag oder einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem B2B-Kunden (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
4.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.
4.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des B2B-Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist reifencom berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; reifencom ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der B2B-Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf reifencom diese Rechte nur geltend machen, wenn reifencom dem B2B-Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4.4. Der B2B-Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußern und/oder verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von reifencoms Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei reifencom als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentums-recht bestehen, so erwirbt reifencom Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der B2B-Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von reifencom gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an reifencom ab. reifencom nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 4.2 genannten Pflichten des B2B-Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung gegen den jeweiligen Dritten bleibt der B2B-Kunde neben reifencom ermächtigt. reifencom verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der B2B-Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen reifencom gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der B2B-Kunde uns die abgetretenen For-derungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als zehn Prozent (10 %), wird reifencom auf Verlangen des B2B-Kunden Sicherheiten nach reifencoms Wahl freigeben.
5. Mängelansprüche
5.1. Für die Rechte des B2B-Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
5.2. Der B2B-Kunde hat die gelieferte Ware, auch wenn vorher Muster oder Proben übersandt worden waren, unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf ihre vertragsgemäße Beschaffenheit hin zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Ware, oder, wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zehn (10) Kalendertagen nach seiner Entdeckung, schriftlich oder per Telefax mit genauer Beschreibung des Mangels bei uns eingegangen ist. Mängelrügen sind stets unmittelbar an reifencom zu richten. Bei Verletzung dieser Rügepflicht ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen insoweit ausgeschlossen.
5.3. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet reifencom dem B2B-Kunden zunächst nach reifencoms Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir behalten uns das Recht vor, beide Arten der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind.
5.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die für die Nacherfüllung von dem B2B-Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der B2B-Kunde Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie bei pflichtwidriger Vertragsverletzung durch reifencom nach Maßgabe der Ziffern 6.1 bis 6.5. Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem B2B-Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Der B2B-Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht zwischen Minderung und Rücktritt innerhalb einer angemessenen Frist aus. Diese beläuft sich regelmäßig auf zwei (2) Wochen.
5.5. Die allgemeine Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein (1) Jahr, beginnend mit dem Tag der Übergabe der Ware an den B2B-Kunden. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht im Lieferantenregress und nicht für den Fall der Arglist oder des Fehlens einer von reifencom garantierten Beschaffenheit. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
6. Haftung
6.1. reifencom haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von reifencom, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von reifencom beruhen, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von reifencom garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
6.2. reifencom haftet unbeschränkt für Schäden, die von reifencom oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von reifencom vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
6.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet reifencom außer in den Fällen des Absatzes 6.1 oder 6.5 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
6.4. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere die Haftung ohne Verschulden.
6.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.6. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 6.1., 6.2. oder 6.5.
7. Verzug
7.1. Sofern sich der B2B-Kunde im Verzug befindet, behalten wir uns vor, dem B2B-Kunden die Mahngebühren für notwendige Mahnungen in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns die Kosten für die Mahnungen überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind als die geltend gemachten Mahngebühren. Die Mahngebühren betragen für die 1. Mahnung 5,00 € und für die 2. Mahnung 10,00 €.
7.2. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen.
7.3. Die Geltendmachung von weiteren Verzugsschäden wird durch die Geltendmachung von Mahngebühren und/oder Zinsforderungen nach dieser Ziffer 7 nicht ausgeschlossen.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1. Der Vertrag über die Nutzung des B2B-Shops durch den B2B-Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2. Der Vertrag über die Nutzung des B2B-Shops durch den B2B-Kunden kann durch den B2B-Kunden jederzeit zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Während der Laufzeit des Vertrags über die Nutzung des B2B-Shops durch den B2B-Kunden entstandene Verbindlichkeiten bleiben über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus bestehen.
8.3. Der Vertrag über die Nutzung des B2B-Shops durch den B2B-Kunden kann durch reifencom bei zumindest alternativem Vorliegen der folgenden Gründe jederzeit und sofort gekündigt werden:
(a) Der B2B-Kunde zahlt trotz mehrfacher Aufforderungen seine Rechnungen oder offenen Forderungen von reifencom nicht.
(b) Der B2B-Kunde verletzt seine Pflichten aus diesen B2B-AGB mehrfach oder in grober Weise.
(c) reifencom stellt den Betrieb des B2B-Shops ein.
8.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt von dieser Ziffer II.8 unberührt.
8.5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen zwischen reifencom und dem B2B-Kunden ist Hannover.
9.2. Auf diese B2B-AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts Anwendung.
9.3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des B2B-Kunden aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch reifencom.
9.4. Sollte eine Bestimmung dieser B2B-AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar (nachfolgend jeweils eine „Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser B2B-AGB davon nicht berührt. reifencom und der B2B-Kunde verpflichten sich, anstelle der Fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was sie nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten.